EU-FÖRDERMITTEL

EU-FÖRDERMITTEL
Unsere Beratungsleistung erfüllt grundsätzlich die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Damit können Arztpraxen Zuschüsse aus Fördermitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESP) erhalten, wenn sie TQ Service mit der Einführung von TQmed Standard oder TQmed ISO 9001 beauftragen.

ART DER FÖRDERUNG

Die von uns entwickelten Managementsysteme sind praxiserprobt und stellen zertifizierte Instrumente zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dar. Unsere Auftraggeber können, soweit es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe handelt, bis zu 1.500 Euro an Zuschüssen (Existenzgründer sogar bis 3.000 Euro) gem. den Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer in der Fassung vom 27. Juni 2008 beantragen (Download Richtlinie).

HÖHE DER ZUSCHÜSSE

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den von TQ Service in Rechnung gestellten Beratungshonoraren. Der Höchstzuschuss beträgt bei Existenzgründungen 50% bzw. max. 1.500 Euro, bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb von 3 Jahren nach Gründung) 50 % bzw. max. 1.500 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % bzw. max. 1.500 Euro. Bei Existenzaufbauberatungen hat das Jungunternehmen ein Beratungskontingent von insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.

BEANTRAGUNG DER ZUSCHÜSSE

Der Zuschuss ist spätestens 3 Monate nach Abschluss unserer Beratung und Zahlung des Beratungshonorars an TQ Service zu beantragen. Über Einzelheiten und das Antragsverfahren informieren wir unsere Auftraggeber im Vorfeld unserer Mandatierung ausführlich – unser Ziel auch bei diesen Formalien: „Wir machen es einfach „. Denn schließlich geht es auch dabei um den konkreten Nutzen für unsere Auftraggeber.